Seit dem Inkrafttreten der UN-Behinderten rechtskonvention hat auch ein „besonderes Kind“ das Recht, in einer regulären Schule zu lernen.
In der Praxis ist dies allerdings nur dann möglich, wenn es im Unterricht von einer anerkannten, speziell ausgebildeten Fachkraft betreut wird.
Als Partner der Eltern verhelfen wir Ihnen ganz-
heitlich zu diesem elementaren Recht. Wir stellen Ihrem Kind seinen täglichen Schulbegleiter zur Seite, unterstützen Sie bei der Antragstellung und sorgen mit unseren engen Kontakten zu Schulen und Lehrern dafür, dass Ihr Kind vom ersten Tag an in seiner Klasse willkommen ist.
Schulbegleiter sind dafür ausgebildet, Besonderheiten im Verhalten Ihres Kindes zu erklären und auszugleichen.
Indem sie spontan auf die jeweilige Situation regieren, vermeiden sie Nachteile und motivieren Ihr Kind zu
Fortschritten bei der Selbstkontrolle.
Der Schulbegleiter hat auch die besonderen körperlichen Bedürfnisse im Blick und übernimmt z. B. eine individuell erforderliche Hilfestellung bei pflegerischen oder medizinischen Notwendigkeiten.
Wie „funktioniert“ das Miteinander mit Gleichaltrigen und Lehrern? Wie knüpft man Freundschaft? Als „Dolmetscher“ hilft der Schulbegleiter Ihrem Kind, positive soziale Erfahrungen zu erleben und Teil einer Gemeinschaft zu sein.
Schulbegleiter sind dafür ausgebildet, Besonderheiten im Verhalten Ihres Kindes zu erklären und auszugleichen.
Indem sie spontan auf die jeweilige Situation regieren, vermeiden sie Nachteile und motivieren Ihr Kind zu
Fortschritten bei der Selbstkontrolle.
Schulbegleiter tragen Sorge, dass Ihr Kind seine körperliche Fähigkeiten ausschöpfen kann – aber nicht überschätzt! So erlebt Ihr Kind Sicherheit und Halt.
Schulbegleiter sitzen im Unterricht neben dem Kind. Sie vermitteln Aufgabenstellungen individuell und sorgen dafür, das es den Lernstoff besser versteht.
Durch Hilfestellung und Assistenz ermöglicht es der Schulbegleiter Ihrem Kind, seine Fähigkeiten auf unterschiedlichsten Gebieten zu erproben und zu schärfen.